Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Vermittlungsvereinbarung
CASAS MALLORCA ist Vermittler von privaten Ferienunterkünften zwischen dem Mietinteressenten (+ eventuellen Mitmietern) einerseits und dem Eigentümer der Unterkunft (Vermieter) andererseits. Das Mietverhältnis wird im Namen und auf Rechnung des Eigentümers (Vermieters) abgeschlossen.

2. Leistung
Die von CASAS MALLORCA angebotene Leistung ist ausschließlich die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Mietinteressenten, den Mitreisenden und dem jeweiligen Vermieter. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mietinteressenten, den Mitreisenden und dem Vermieter abgeschlossen.

3. Vertragsabschluß und Bezahlung
Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Vermittlungs- und Reservierungsbestätigung durch CASAS MALLORCA und wird erst wirksam mit der Bezahlung der darin aufgeführten Anzahlung, die innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß in der aufgeführten Zahlungsweise zu leisten ist. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist, ist CASAS MALLORCA berechtigt, den Vertrag unter Wegfall jeglicher Rechtsansprüche seitens des Mietinteressenten rückgängig zu machen. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt entrichtet werden, falls auf der Vermittlungsbestätigung nicht anders vermerkt.

4. Haftung
Die Objektbeschreibung wurde nach Angaben des Vermieters und nach Überprüfung durch CASAS MALLORCA erstellt. Eine Haftung von CASAS MALLORCA für einseitig nach Erstellung der Objektbeschreibung vom Vermieter am Mietobjekt und dessen Ausstattung vorgenommene Veränderungen ist ausgeschlossen.

Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet.

Die Nutzung des Mietobjektes sowie aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Vermieter und CASAS MALLORCA übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es wird empfohlen eine eigene Reiseunfallversicherung abzuschließen.

Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich. Vermieter und CASAS MALLORCA übernehmen keine Haftung für den Verlust z.B. bei Einbruchdiebstählen.

Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seinen Mitbewohnern und evtl. mitgebrachten Tieren (letztere sind vorher anzumelden und durch CASAS MALLORCA zu bestätigen) oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Festgestellte Schäden sind dem Vermieter bzw. CASAS MALLORCA umgehend anzuzeigen.

5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter wird gehalten, bei Ankunft das Inventar des Mietobjekts zu überprüfen und, falls erforderlich, innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter eventuelle Schäden zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Mietobjekte sind oftmals von Gärten umgeben; mit Ameisen, Mücken und anderen Kleintieren muss deshalb gerechnet werden. Das Auftreten dieser Tiere stellt keinen Mangel dar; es können daraus deshalb keine Ansprüche abgeleitet werden.

6. Ausstattung
Beachten Sie, dass es sich bei den Mietobjekten in der Regel um private Häuser handelt, die dem Geschmack der Eigentümer entsprechen. In südlichen Ländern sind zum Teil die Betten schmaler und kürzer, Treppen steiler gebaut und Küchen nicht so perfekt wie in Deutschland ausgestattet, etc. Bitte vergleichen Sie deshalb nicht jedes Detail mit Ihrem Zuhause, sondern versuchen Sie, dem Charme "Ihres Ferienhauses" zu erliegen. Teilen Sie Sonderwünsche rechtzeitig vor Ankunft mit (z.B. Kaffeemaschine), die Eigentümer sind sehr bemüht, Ihnen soweit wie möglich entgegenzukommen. Die Betten sind grundsätzlich mit Bettzeug ausgestattet, Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden und müssen im Mietobjekt verbleiben. Strandtücher sind deshalb mitzubringen.

7. Ankunft und Abreise
Bei Anreise können die Mietobjekte in der Regel ab 15.00 Uhr übernommen werden, die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter bzw. CASAS MALLORCA rechtzeitig vereinbart werden. Die gemieteten Objekte sind sauber, d.h. besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer/Verwalter zurück zu geben. Die Endreinigung wird durch CASAS MALLORCA vor Ort organisiert und kann nicht vom Mieter selbst übernommen werden.

8. Rücktritt und Umbuchung
Bei Rücktritt von einer Buchung wird im Namen des Eigentümers eine Stornogebühr erhoben. Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt beträgt diese 20%; bis 60 Tage 30%, bis 30 Tage 50%, bis 1 Woche vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. Bei weniger als 1 Woche wird der volle Mietpreis erhoben.
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Bitte denken Sie an den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, die Sie in jedem Reisebüro innerhalb einer Frist von ca. 14 Tagen nach Rechnungserhalt abschließen können.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort des Mietobjektes bzw. Wohnort des Vermieters; bei Ansprüchen gegen CASAS MALLORCA der Sitz der Gesellschaft, Barcelona.
 
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