Warum Casas Mallorca?
Wir zeichnen uns durch Kompetenz und Kundenservice aus.
Sie profitieren in jeder Phase von jedem Schritt unserer 25-jährigen Erfahrung mit Abläufen und Herrausforderungen bei Kauf und Verkauf sowie Entwicklung erstklassiger Immobilien in Sóller, Deià, Fornalutx und der gesamten Tramuntana-Region im Nordwesten Mallorcas.
Daher sind Sie bei uns am besten aufgehoben, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien geht.
Wir setzen kosten- und zeitsparende Strategien für Sie um.
Vom "ersten Impuls bis zum Abschluss" kümmern wir uns um alles, was Sie benötigen.
Wir haben die notwendigen Kontakte, um all Ihre Wünsche zu erfüllen.

Casas Mallorca spendet einen Teil seiner Provision an Umwelt- und Sozialprojekte in unserer unmittelbaren Umgebung, denn geteilte Freude ist doppelte Freude und wir fühlen uns verantwortlich für eine lebenswerte Gemeinschaft und Umwelt! Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, tragen Sie also in positiver Weise zur Gemeinde bei und helfen ihr aktiv, sich zu entfalten.
Häufig Gestellte Fragen
Informationen, die Sie für Ihren Immobilienerwerb brauchen.
Darf ich meine Immobilie über Portale wie Airbnb vermieten
Nur, wenn Sie eine offizielle Erlaubnis dazu haben. Solch eine Erlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen voraus. Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen, muss zudem die Eigentümer-Gemeinschaft zustimmen. Entscheidend ist, wo sich Ihre Immobilie befindet und ob Sie Ihr erster Wohnsitz, ein ganzes Haus oder nur eine Wohnung ist.
Aufgrund weitreichender Einschränkungen und neuer Bestimmungen für touristische Vermietung und in Anbetracht Ihrer persönlichen Steuersituation empfehlen wir, zu diesem Thema Ihren Anwalt zu befragen. Wir können aber gerne bei der Beantragung einer solchen Erlaubnis helfen. Langzeitvermietungen sind in der Regel kein Problem, hier reichen Standardmietverträge nach spanischem Recht aus.
Aufgrund weitreichender Einschränkungen und neuer Bestimmungen für touristische Vermietung und in Anbetracht Ihrer persönlichen Steuersituation empfehlen wir, zu diesem Thema Ihren Anwalt zu befragen. Wir können aber gerne bei der Beantragung einer solchen Erlaubnis helfen. Langzeitvermietungen sind in der Regel kein Problem, hier reichen Standardmietverträge nach spanischem Recht aus.
NIE-Nummer - was ist das? Wofür ist sie nötig? Wie beantrage ich die Nummer?
Die NIE-Nummer (Número de Identificación Extranjera) ist für Ausländer erforderlich. Sie wird u.a. für den Immobilienerwerb, die Steuererklärung, die Eröffnung eines Bankkontos oder auch die Gründung eines eigenen Unternehmens in Spanien benötigt.
Wenn Sie vorhaben, Immobilien zu erwerben, sollten Sie als erstes eine NIE-Nummer beantragen! Das machen Gestorias/Steuerbüros und Notare hier. Sie können dies aber auch im Spanischen Konsulat oder Botschaft Ihres Heimatlandes auch online beantragen. Die Kosten liegen bei ca. 150 Euro pro ausgestellter NIE-Nummer.
Wenn Sie vorhaben, Immobilien zu erwerben, sollten Sie als erstes eine NIE-Nummer beantragen! Das machen Gestorias/Steuerbüros und Notare hier. Sie können dies aber auch im Spanischen Konsulat oder Botschaft Ihres Heimatlandes auch online beantragen. Die Kosten liegen bei ca. 150 Euro pro ausgestellter NIE-Nummer.
Wie hoch sind die Erwerbsnebenkosten?
Folgende Kosten fallen an.
Grunderwerbsteuer (ITP-Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales)9-11 % gestaffelt je nach Kaufpreis.
Mehrwertsteuer10 % nur bei Neubau und Ersterwerb.
Andere Immobilien21 % z.b. Garagen, Lagerhallen usw.
Grunderwerbsteuer (ITP-Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales)9-11 % gestaffelt je nach Kaufpreis.
Mehrwertsteuer10 % nur bei Neubau und Ersterwerb.
Andere Immobilien21 % z.b. Garagen, Lagerhallen usw.
Welche zusätzlichen Kosten muss ich als Käufer bezahlen?
NotarkostenCa. 0,1 % bis 0,2 % des Kaufpreises
Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad)max. 0,5 % des Kaufpreises, aber meistens zwischen 0,1 % und 0,2 %.
Anwaltskosten0,5 % - 1,5 % des Kaufpreises
Steuerberater
Für jährliche Einkommens- und Vermögensteuererklärungen.
Vermögenssteuerfreibetrag derzeit 700.000 € pro Person.
Diese Angaben können Änderungen unterliegen. Als Nicht-Anwälte und -Steuerberater können wir keine Haftung dafür übernehmen.
Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad)max. 0,5 % des Kaufpreises, aber meistens zwischen 0,1 % und 0,2 %.
Anwaltskosten0,5 % - 1,5 % des Kaufpreises
Steuerberater
Für jährliche Einkommens- und Vermögensteuererklärungen.
Vermögenssteuerfreibetrag derzeit 700.000 € pro Person.
Diese Angaben können Änderungen unterliegen. Als Nicht-Anwälte und -Steuerberater können wir keine Haftung dafür übernehmen.
Noch offene Fragen?
Dann Kontaktieren Sie uns gerne
Nicht fündig geworden?
Schicken Sie uns eine Anfrage und wir empfehlen Ihnen die Immobilien, die am besten zu Ihren Vorstellungen passen.
Lassen Sie sich inspirieren